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Rechts-Tipp

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Rechts-Tipp

Auch Selbstständige können jetzt freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen und ihr Risiko damit verringern.

Wenn die Aufträge ausgehen, bedeutet das für viele Betriebsinhaber die Katastrophe: Sie haben keinerlei Einkommen mehr, und die Existenzsicherung bereitet riesige Probleme.

Seit Februar dieses Jahres besteht für Selbstständige jedoch eine Möglichkeit, dieses Risiko besser zu kalkulieren: Sie können freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen. Ein Meister mit Steuerklasse III und einem Kind erhält dann im Falle von Arbeitslosigkeit immerhin mehr als 1000 Euro pro Monat. Insbesondere für Existenzgründer ist dies eine gute Möglichkeit, ihr Risiko wenigstens etwas abzufedern. Denn die Beiträge, die dafür eingezahlt werden müssen, sind vergleichsweise gering: In Ostdeutschland sind es 33,56 Euro im Monat, in Westdeutschland 30,81 Euro, jeweils unabhängig von der Höhe des Einkommens. Versichern kann sich, wer schon einmal mindestens zwölf Monate lang in die
Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Wer seinen Betrieb nach dem 1. Januar 2004 gegründet hat, der kann sich noch bis zum Jahresende 2006 freiwillig versichern. Ab 2007 ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung nur noch für Existenzgründer vorgesehen, die dann spätestens innerhalb eines Monats nach Anmeldung des Betriebes den Antrag einreichen müssen.
Der Antrag auf Arbeitslosigkeit kann gestellt werden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als 15 Stunden fällt. Die Bezüge werden je nachdem, wie lange vorher in die Sozialversicherung einbezahlt wurde, zwischen sechs und zwölf Monate lang bezahlt, bei Selbstständigen, die älter als 55 Jahre sind, bis zu 18 Monate. Wichtig für die Selbstständigen ist, dass sie während des Bezugs des Arbeitslosengeldes sozialversichert sind, dass also die Bundesagentur für Arbeit auch die Beiträge für die Krankenkasse und die Pflegeversicherung übernimmt.
Das Gesetz sieht vor, dass die freiwillige Arbeitslosenversicherung zunächst bis zum Jahr 2010 befristet ist. Wer sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht arbeitslos meldet, dessen Beiträge verfallen. Eine Kündigung der Arbeitslosenversicherung ist übrigens nicht möglich. Wer allerdings mehr als drei Monate lang die Beiträge nicht bezahlt, für den endet die Versicherung automatisch.
Weitere Infos über die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gibt es im Internet unter der Adresse www.arbeitsagentur.de sowie bei der örtlichen Arbeitsagentur. Kai Sonntagn
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