1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Allgemein »

Rechts-Tipp

Allgemein
Rechts-Tipp

Kaum ein Betriebsinhaber denkt darüber nach, was aus seinem Unternehmen wird, wenn er selbst plötzlich und unerwartet ausfällt, womöglich sogar für längere Zeit.

Ein Autounfall, das Opfer möglicherweise einige Zeit im Koma, eine schwere Krankheit, Handlungsunfähigkeit – kein Unternehmer mag daran denken. Neben den persönlichen Folgen einer solchen Katastrophe für den Betroffenen kann ein solcher Fall auch für den Betrieb dramatische Auswirkungen haben, im Extremfall sogar zur Insolvenz des Unternehmens führen. Dabei sind es zunächst nicht so sehr die organisatorischen Probleme, die bei einer vorübergehenden Handlungsunfähigkeit zu Problemen führen, als vielmehr administrative Fragen. Das beginnt beim Passwort für den Computer und reicht bis hin zu den entsprechenden Vollmachten. Für einen Betriebsinhaber ist es daher wichtig, Vorkehrungen für den Fall der Fälle zu treffen und beispielsweise eine Notfallakte anzulegen, die alle wichtigen Unterlagen enthält. Denken Sie dabei an die Daten der Bankverbindungen, an die PIN-Nummer für das Online-Banking, an eine Übersicht über vergebene Bankvollmachten, den Code für den Firmensafe, an die Frage, welche Personen einen Firmenschlüssel besitzen, und an die Passwörter für die wichtigsten Anwendungen auf Ihrem PC. Zusätzlich sollte diese Notfallakte Kopien der wichtigsten Verträge und Versicherungen enthalten.

Wichtig ist auch, dass für den Fall der Handlungsunfähigkeit Vollmachten ausgestellt werden. In einer Kapitalgesellschaft, z. B. einer GmbH, kann ein Prokurist ernannt werden, der ins Handelsregister eingetragen werden muss und permanent eine weitgehende Handlungsbefugnis besitzt. Vollmachten können aber auch nur für den speziellen Fall der Handlungsunfähigkeit ausgestellt werden. Solche Vollmachten müssen unbedingt schriftlich niedergelegt sein und den Handlungsrahmen des Bevollmächtigten klar beschreiben. Zu empfehlen ist darüber hinaus, dass der Betriebsinhaber eine Vorsorgevollmacht erlässt. Der Grund: Bei einer länger anhaltenden oder dauerhaften Handlungsunfähigkeit ernennt das Vormundschaftsgericht von Amts wegen einen Betreuer. Der Betriebsinhaber kann hier vorsorgen, indem er eine Person seines Vertrauens für den Fall der Handlungsunfähigkeit durch eine Vorsorgevollmacht zum Betreuer bestimmt.
Die Notfallakte kann einem Vertrauten zur Aufbewahrung übergeben oder auch beispielsweise beim Anwalt hinterlegt werden. Sie sollte aber auf jeden Fall alle drei Jahre erneuert werden.
Kai Sonntag
Aktuelles Heft
Titelbild dds - das magazin für möbel und ausbau 3
Aktuelle Ausgabe
03/2024
EINZELHEFT
ABO
dds-Zulieferforum
Tischlerhandwerk in Zahlen

Zahl der Betriebe im Tischlerhandwerk

dds auf Facebook


dds auf YouTube

Im dds-Channel auf YouTube finden Sie:
– Videos zu Beiträgen aus dds
– Kollegen stellen sich vor
– Praxistipps-Videos
– Maschinen & Werkzeuge

Abonnieren Sie dds auf YouTube »