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Der Nachhaltigkeitsnachweis bei der Holzbeschaffung für öffentlich ausgeschriebene Aufträge geht in die nächste Runde, eine zweijährige Evaluierungsphase. Dann folgt die Wiedervorlage. Was ist neu im jetzigen Leitfaden des Bundes?

Holz für öffentlich ausgeschriebene Aufträge braucht einen Nachhaltigkeitsnachweis
Auf Wiedervorlage

Auf Wiedervorlage
Nachhaltigkeitsnachweise sollen einen unkontrollierten Raubbau an den Wäldern vermeiden Foto: Fotolia Kletr
Der Nachhaltigkeitsnachweis bei der Holzbeschaffung für öffentlich ausgeschriebene Aufträge geht in die nächste Runde, eine zweijährige Evaluierungsphase. Dann folgt die Wiedervorlage. Was ist neu im jetzigen Leitfaden des Bundes?

Ingo Lau, Freier Journalist, Stuttgart

Der Nachhaltigkeitsnachweis von Holz und Holzprodukten, den der Bund und auch viele Länder bei Ausschreibungen fordern, bleibt ein Dauerbrenner, auch für Tischler und Schreiner. Anfang Oktober 2017 ist jetzt ein neuer Leitfaden erschienen, in dem vier Bundesministerien gemeinsam klarstellen, wie sie es künftig mit der Beschaffung von Möbeln und Bauleistungen halten wollen, bei denen Holz zum Einsatz kommt und wie die Nachhaltigkeit der verwendeten Produkte nachzuweisen ist. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das bereits im Dezember 2015 mit einer Klarstellung zum Beschaffungserlass aus dem Jahre 2010 vorgeprescht war (siehe dds 10/2016), hat auch diesmal am Leitfaden mitgeschrieben. Außerdem waren das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beteiligt.

Verarbeiter fürchten den Aufwand

Das Ziel, dass die öffentliche Hand mit dem inzwischen sieben Jahre alten Erlass erreichen will, hat sich bis heute nicht geändert. Es geht darum, »Holzprodukte aus nachhaltiger und legaler Waldbewirtschaftung weltweit zu fördern sowie eine Verwendung solcher Holzprodukte im Rahmen der öffentlichen Beschaffung zu gewährleisten«. Dagegen dürfte kein Schreiner, der nicht nur an sich, sondern auch an seine Kinder denkt, etwas einzuwenden haben. Wer etwas gewährleisten will, benötigt aber entsprechende Instrumente zum Nachweis und zur Kontrolle, doch genau an diesen scheiden sich bis heute die Geister.

Es erstaunt daher nicht, dass auch der jetzt vorliegende, von vier Ministerien gemeinsam erarbeitete Leitfaden wieder kritisiert wird. Allerdings fallen die Töne, die diesmal aus der Holzbranche und den Handwerksverbänden zu hören sind, deutlich gemäßigter aus. Ende 2015 war noch von einer »mittelstandsfeindlichen Zwangszertifizierung« und einem »De-facto-Ausschluss von Handwerksbetrieben« von Ausschreibungen des Bundes die Rede. Diesmal heißt es lediglich »immer noch zu aufwendig« und unausgewogen, weil durch die neue Auslegung des Erlasses »reine Montagebetriebe gegenüber Tischlern und Schreinern, die ihre Bauprodukte selbst fertigen, einen Wettbewerbsvorteil« erhielten.

Zugeständnisse an die Praxis

In der Tat ist es so, dass sich die Gesetzgeber beim Schreiben des jetzigen Leitfadens bemüht haben, das ganze Nachweisverfahren praxistauglicher zu gestalten. Es wurde eine Bagatellgrenze von 2000 Euro (netto) eingeführt, bis zu der kein Nachweis über die Nachhaltigkeit der Produkte zu erbringen ist. Für den Einzelnachweis wurden sogenannte »einfache Fälle« definiert, bei denen die Prüfung durch einen unabhängigen Dritten entfällt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein zertifiziertes Fenster oder eine Innentür mit Zarge vom Schreiner in unveränderter Form eingebaut wird. In allen anderen Fällen bleiben auch im neuen Leitfaden die Chain-of-Custody-Zertifizierung als Einzel- oder Gruppenzertifizierung nach den Kriterien des FSC oder PEFC und der geprüfte Einzelnachweis die Nachweismittel der Wahl.

Der Zeitgewinn, welcher durch die Aussetzung der letzten Klarstellung im April 2016 erreicht wurde, hat beim Bund also nicht zu einem grundsätzlichen Umdenken in Sachen Nachhaltigkeitsnachweis geführt, es wurden aber erste Zugeständnisse an die Praxis gemacht. Weitere könnten folgen, denn mit der Bekanntmachung der jetzt gültigen Regelung beginnt eine zweijährige Evaluierungsphase. Sie soll vor allem dazu dienen, den Leitfaden auf seine Praktikabilität und Umsetzbarkeit zu bewerten und den Geltungsbereich der jetzt gefassten Regelungen zu justieren. Das Thema nachhaltige Holzbeschaffung bleibt somit auf Wiedervorlage.


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