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Lüftung integriert

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Lüftung integriert

Brandschutzspezialist Hoba hat F30- und F90-Verglasungen entwickelt, die zum Lüften, Reinigen oder Kommunizieren offen gehalten werden können, sich aber im Brandfall selbst verschließen.

Die selbstschließenden Brandschutzverglasungen des baden-württembergischen Unternehmens Holzbau Schmid (»Hoba«) sind bauaufsichtlich beim DIBT erfasst und somit für den Nutzer allgemein bauaufsichtlich zugelassen (Zulassungsnummern Hoba 11 Z-19.14–1305 und Hoba 13 Z-19.14–1791). Neben den Nachweisen zur Tauglichkeit für den Brandschutz im Sinne der DIN 4102 Teil 13 und Teil 18 wurden diese Bauelemente auch für den Einsatz im Außenbereich geprüft. Dazu wurden die Prüfkörper beim IFT Rosenheim nach prEN 14351–1, Schlagregendichtigkeit und Luftdurchlässigkeit, EN 12567–1 Wärmeschutz und EN-ISO 717–1 Luftschalldämmung geprüft.

Auch für historische Fenster
Die beweglichen, selbstschließenden Brandschutzverglasungen können in verschiedenen Abmessungen hergestellt werden. Kombinationen mit bauaufsichtlich dafür zugelassenen Festverglasungen als Seitenverglasung, Ober- oder Unterlicht sind möglich.
Bei der Entwicklung dieser Bauelemente hat Hoba besonderen Wert darauf gelegt, der Gestaltung der Fensterform nahezu keine Grenzen zu setzen. So können z.B. historische Fenster nachempfunden oder großzügige, modern gestaltete Fenster hergestellt werden. Holzoberflächen können in jeder Farbe beschichtet oder mit Aluprofilen verblendet werden.
Abgerundet wird das Fensterprogramm durch die sogenannte Laubengangtür T30, welche als erste Holztür (Nr. Z-6.16–1709) für die Anwendung im Außenbereich zugelassen ist und ebenfalls mit allen dafür bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutzverglasungen kombiniert werden kann. Dieses Bauprodukt ist nach EN 12210 (Windlast), EN 12208 (Schlagregen), EN 12207 (Luftdurchlässigkeit), EN 12217 (Bedienkräfte), EN 12219 (Differenzklima) und EN 12567 (Energieeinsparung und Wärmeschutz) sowie DIN 18095 (Rauchschutz) ergänzend geprüft.
Der Einsatz dieser Bauelemente wird überall dort notwendig, wo auf Öffnungen im Brandüberschlagsbereich nicht verzichtet werden kann, dort aber Forderungen der jeweiligen Landesbauordnung für feuerhemmende bzw. feuer-beständige Verschlüsse bestehen. Dies ist besonders im Renovierungsbereich der Fall, wo bereits vorhandene Öffnungen den Erfordernissen der neuesten gültigen Vorschriften angepasst werden müssen. Aufwendige Einzelgenehmigungsverfahren entfallen durch die vorhandenen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen.
Hoba Brandschutzelemente Holzbau Schmid GmbH & Co. KG 73099 Adelberg Tel.: (07166) 5777, Fax: 5719, www.hoba.de
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