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Leserbrief Holz im Fensterbau

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Leserbrief Holz im Fensterbau

Im Beitrag »Von Accoya bis Eukalyptus« (dds 6, S. 48), gibt Autor Heinz Blumenstein Inhalte eines Vortrages von Dipl.-Holzwirt Eike Gehrts wieder. Der Text könnte nach Meinung von Gehrts an einigen Stellen missverständlich sein. Hier eine Klarstellung.

Dipl.-Holzwirt Eike Gehrts, Technische Beratung Fenster, Türen, Holzwerkstoffe

Eigenschaften modifizierter Holzprodukte. Die Holzmodifizierung zielt in den meisten Fällen auf eine Verbesserung der Dauerhaftigkeit und der Dimensionsstabilität (Quell- und Schwindverhalten) des modifizierten Holzes, daher werden diese Eigenschaften im modifizierten Endprodukt effektiv verbessert. Die Verbesserung der Dauerhaftigkeit beruht jedoch auf den chemischen Veränderungen der Holzstruktur, und nicht auf einer bioziden Wirkung des Modifizierungsverfahrens. Insofern ist ein Schutz modifizierter Holzprodukte gegen Bläuepilze unverzichtbar.
Mit dem VFF Merkblatt HO.06-4 »Holzarten für den Fensterbau – Teil 4: Modifizierte Hölzer«, Ausgabe März 2010 liegen nun verbindliche Aussagen zur Eignung zweier modifizierter Holzprodukte für den Fensterbau vor (polymerisierte Kiefer = Belmadur und acetylierte Radiata-Kiefer = Accoya). Eine weitere Aussage zu einem thermisch modifizierten Holzprodukt wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2010 folgen. Der Einsatz modifizierter Holzprodukte ist also in Zukunft als »vorsichtig optimistisch« zu bewerten.
Anforderungen an den chemischen Holzschutz. Die überarbeitete DIN 68800-1 (Holzschutz im Hochbau) sieht, wie die übergeordnete europäische Norm EN 335-1, eine Aufteilung der Gebrauchsklasse 3 (Außenklima, der Bewitterung ausgesetzt), in zwei Unterklassen vor, und zwar 3.1 (»normale Belastung«) und 3.2 (»erhöhte Belastung«), bei der Feuchteanreicherungen im Holz über einen längeren Zeitraum möglich sind.
Außerdem unterscheidet DIN 68800–1 zwischen »tragenden« und »nicht tragenden« Bauteilen, wobei Fenster und Außentüren als »nicht tragend« gelten und immer der Gebrauchsklasse 3.1 zuzuordnen sind. Vorhangfassaden und Wintergärten sind jedoch nach Definition der Norm als »tragend« einzustufen. Für tragende Bauteile in der Gebrauchsklasse 3.2 gilt, dass entweder Hölzer der Dauerhaftigkeitsklasse 2 zu verwenden sind (außer Eiche) oder vorbeugender chemischer Holzschutz mit einer Eindringtiefe von mindestens 6 mm durchzuführen ist. Die Bezeichnung »kesseldruckimprägniertes Holz mit Glasausfachung« bezieht sich also mitnichten auf Fenster, sondern auf Vorhangfassaden aus Holz und Holzwintergärten in der Gebrauchsklasse 3.2.
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