Allgemein
Hintergrund TSH-Systemlösung als Feuerschutzabschluss
Die TSH-Systemtür gilt als feuerhemmender, rauchdichter und selbstschließender Abschluss.
Zulassungsgegenstand der TSH-Systemlösung (allgemein bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-6.20-….) sind ein- oder zweiflügelige Feuerschutzabschlüsse mit oder ohne Rauchschutzeigenschaft. Türen gemäß dieser allgemein bauaufsichtlichen Zulassung erfüllen die Feuerwiderstandsklasse T 30 nach DIN 4102-5 sowie Rauchschutz nach DIN 18095-1 und sind damit im bauaufsichtlichen Sinne verwendbar als feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse.
Feuerschutzabschlüsse mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung dienen nach Maßgabe bauordnungsrechtlicher Vorschriften zum Verschließen von Öffnungen in mindestens feuerhemmenden inneren Wänden. Feuerschutzabschlüsse verhindern im eingebauten Zustand über die entsprechende Zeit (Minuten) die Ausbreitung von Feuer (und ggf. Rauch) in Öffnungen von Wänden.
Feuerschutzabschlüsse sind im bestimmungsgemäßen Gebrauch geschlossen. Sofern sie betriebsbedingt offen gehalten werden müssen, ist dies nur in Verbindung mit geeigneten bauaufsichtlich zugelassenen Feststellanlagen erlaubt.
Nähere Infos: www.dibt.de/de/Referat_III3.html
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