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Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz verabschiedet

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Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz verabschiedet

Der Hessische Landtag hat am 5. Juli 2007 ein neues Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) beschlossen. Neben der Zusammenfassung der bisherigen Rechtsgrundlagen in einem Gesetz sind vor allem die Bestimmungen über die Bestattung eines vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats totgeborenen Kindes oder eines Fötus, der Verzicht auf die Verwendung dauerhafter Urnen sowie die Beibehaltung des Friedhofs- und Bestattungszwanges Inhalt des neuen Gesetz. Gleichzeitig eröffnet es die Möglichkeit von Wald-Bestattungen innerhalb eingefriedeter Areale und kommt dem Anliegen von Verstorbenen muslimischen Glaubens entgegen. Das Gesetz ist in einigen Stellen offen und überträgt die Entscheidungsmöglichkeit auf die Kommunen.

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