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Hessen erhöht Grenze für freihändige Vergabe

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Hessen erhöht Grenze für freihändige Vergabe

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat die Grenze zur freihändigen Vergabe öffentlicher und beschränkter Aufträge für Bauvorhaben von 25 000 Euro auf 50 000 Euro je Fachlos angehoben. Das geht aus dem gemeinsamen Runderlass »Öffentliches Auftragswesen« des Ministeriums hervor. Bernd Ehinger, Präsident der Handwerkskammer Rhein-Main, begrüßte die Entscheidung. »Damit kommt die hessische Landesregierung unserem mehrfachen Drängen nach«, betonte er. Für kleine und mittlere Handwerksbetriebe sei der Beschluss ein wichtiger Schritt hin zu mehr Aufträgen. »In den vergangenen Monaten haben wir zu spüren bekommen, dass öffentliche Aufträge nicht mehr kleinteilig vergeben, sondern zunehmend in großen Losen ausgeschrieben werden. Viele Handwerksbetriebe können im Konkurrenzkampf mit großen Generalunternehmen nicht mithalten. Dabei können sie deutlich flexibler und effizienter Großprojekte stemmen. Unsere heimischen Unternehmer bürgen für Qualität und Leistung. Von jedem in der Region vergebenen Auftrag fließen 25 Prozent in Form von Abgaben wieder zurück.«

Der Runderlass »Öffentliches Auftragswesen« des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ist zum 1. November 2007 in Kraft getreten. Neben der Erhöhung der Vergabefreigrenzen sieht er weitere Erleichterungen für den handwerklichen Mittelstand vor.
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