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BHKH: Dämmstoff-Frage ist geklärt
Fensterbauer und Montage-Betriebe haben bald wieder Rechtssicherheit: Zur Füllung der Anschlussfugen beim Fenstereinbau können sie künftig wahlweise PU-Dosenschaum, Mineralfaserdämmstoff oder einen anderen Dämmstoff verwenden. Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) DIN 18355 für Tischlerarbeiten werden in diesem Punkt zu einer neutralen Formulierung zurückkehren. Das erreichte der Bundesverband Holz und Kunststoff (www.bhkh.de) gemeinsam mit anderen Verbänden. Die neuen ATV sollen ab Herbst dieses Jahres gelten.
Künftig wird die Wahl des richtigen Dämmstoffes dem ausführenden Betrieb in die Hand gegeben. Abweichungen von diesem Prinzip sind möglich. Die Wahl des Dämmstoffes darf den Bauablauf nicht beeinträchtigen.
Die innere Abdichtung des Fensters gehört künftig zu den Pflichten des ausführenden Betriebes. Dieser kann nur noch mit einer zusätzlichen Vergütung rechnen, wenn er diese Leistung nachträglich, also nicht im Zuge der Montage, erbringen soll.
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