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Aus der eigenen Werkstatt

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Aus der eigenen Werkstatt

In Kürze können Tischler und Schreiner als Lizenznehmer der TSH System GmbH Brandschutztüren selbst herstellen, ohne die hohen Entwicklungs- und Prüfkosten tragen zu müssen. TSH-Geschäftsführer Wolfgang Heer stellt die Systemlösung vor.

Die TSH System GmbH (www.tsh -system.de) ist ein Unternehmen der Landesfachverbände des Tischler- und Schreinerhandwerks und entwickelt für ihre Lizenzkunden Bauelemente mit allen notwendigen bautechnischen Nachweisen oder anderen Zertifikaten.

Die neue Systemlösung »Brandschutztür« umfasst ein- und zweiflügelige Türen sowie Klappen. Es lassen sich Lichtausschnitte und Füllungen einbauen. Außerdem bietet die Lösung die Wahl zwischen einer gefälzten und einer flächenbündigen Ausführung. Es sind sogar unsichtbare Bänder zugelassen. Die TSH-Brandschutztür lässt sich mit den üblichen Zargenvarianten wie Stahl-, Holzumfassungs- oder Blockzargen verwenden. Der Einbau darf in Mauerwerk, Beton, Porenbeton und Leichtbauwänden erfolgen. Der Kern des Türblattes ist ein Holzwerkstoff der Moralt Tischlerplatten GmbH & Co. KG, der in zwei Stärken lieferbar ist und durch Aufdopplungen Türdicken von etwa 44 bis 60 mm erlaubt. Mit Vorsatzschalen lassen sich die Türdicken weiter variieren.
Die Holzwerkstoffplatte ist die Basis des Türblattes. Hinter dem Anleimer verbirgt sich der Aufschäumer. Das Türblatt lässt sich in vielfältiger Art und Weise beschichten. Da die Türblätter unten keinen Aufschäumstreifen benötigen, sind die Türen ggf. auch vor Ort beliebig kürzbar. Es stehen geprüfte Bodendichtungen von verschiedenen Herstellern sowie aufzuschraubende oder innenliegende Türschließer zur Verfügung.
Die Zulassung. Um die Zulassung erstmals nutzen zu können, sind formale Wege einzuhalten. Wer einen Feuerschutzabschluss T-30-1 oder T-30-2 herstellen möchte, sollte eine Vorlaufzeit von sechs bis acht Wochen einplanen. Das Prozedere für die Zulassung erfolgt folgendermaßen: Die TSH informiert im persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten der Eigenfertigung von T-30-Türen und gewährt dabei Einblick in die Detailkonstruktionen. Die T-30-Türen dürfen nur hergestellt werden, wenn jede einzelne Betriebsstätte von einer landesrechtlich ermächtigten Stelle fremdüberwacht wird.
Die Entscheidung, ob sich die Investition in diesen Bereich lohnt oder nicht, kann nur der Systemnutzer, nicht der Systemgeber, treffen. Sie bindet den Systemnutzer und den Systemgeber vertraglich fünf Jahre aneinander.
Werkseigene Produktionskontrolle. Mit der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) überwacht der Hersteller kontinuierlich seine Produktion und stellt sicher, dass die T-30-Türen den Bestimmungen der zugrunde liegenden Zulassung entsprechen. Die WPK soll bestimmte mit der anerkannten Überwachungsstelle (Fremdüberwachung) getroffene Festlegungen hinsichtlich Art und Umfang der Kontrollen einschließen. Nutzt der Systemnutzer die von der TSH empfohlene Überwachungsstelle, so ist die Abstimmung hinsichtlich WPK bereits erfolgt. Der Lizenzgeber bietet seinen Systemnutzern die Unterstützung bei der Umsetzung der vorstehenden Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik an.
Die Fremdüberwachung. In jedem Herstellwerk des Feuerschutzabschlusses ist die WPK durch eine Fremdüberwachung regelmäßig zu überprüfen, mindestens jedoch zweimal jährlich. Bei der Erstinspektion wird überprüft, ob die Bestimmungen der Nummern 1.1. und 2.1 der Zulassung und das Dokument A der Zulassung eingehalten sind. Weiterhin wird geprüft, ob die Einbauanleitung vorliegt und ob diese den Bestimmungen im Dokument B und dem Abschnitt 3.2 entspricht. Im Rahmen der Fremdüberwachung wird geprüft, ob für die Baustoffe/Bauteile der geforderte Übereinstimmungsnachweis vorliegt. Dies gilt nicht für Bestandteile, deren Verwendbarkeit im Zulassungsverfahren geregelt wurde. Diese werden im Rahmen der Fremdüberwachung überprüft. Wolfgang Heer
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