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Änderungen im Vergabeverfahren

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Änderungen im Vergabeverfahren

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) weist seine Behörden an, ab dem 1. Oktober 2008 bei freihändigen Bauaufträgen und beschränkten Ausschreibungen nur Betriebe mit Präqualifikation zu berücksichtigen. Das teilte das Ministerium Ende Januar mit. Mit ähnlichen Vorgehensweisen sei auch auf Landesebene zu rechnen.

Präqualifikation bedeutet, dass ein Unternehmen aufgrund von Referenzen seine Eignung nachweisen muss. Der immer nur für ein Jahr gültige Nachweis ist kostenpflichtig und stellt nach Ansicht des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH) besonders für kleine Betriebe eine unzumutbare Belastung dar. Die BHKH-Geschäftsführerin Bettina Schwegmann appelliert daher an den Bundesbauminister Tiefensee, den Erlass zurückzunehmen.
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