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Brandschutz rund um die Tür

Brandschutz rund um die Tür
Was heißt »dicht schließend«?

Schreiner und Innenausbauer werden häufig mit Fragen zum vorbeugenden Brandschutz rund um die Tür konfrontiert. Wolfgang Heer von der TSH System GmbH gibt Antworten aus der Praxis.

Ein Architekt möchte im Flur (= Fluchtweg) einen F30-Schrank. Wie ist das zu realisieren?

Es gibt keine »F30«-Schränke. Gemeint ist meistens ein Schrank, der in einem Flur eingebaut werden soll und die Brandlast nicht erhöht. Im Weiteren soll im Notfall niemand durch den Schrank beeinträchtigt werden. Letzteres würde »selbstschließende« Türen erfordern …
Wenn der Schrank aus nicht brennbaren Materialien gebaut werden soll, ist eine tischlermäßige Herstellung kaum möglich, da es keine Plattenwerkstoffe gibt, die mit einer Kante versehen die Baustoffklassen A2 oder A1 erreichen. Bei den Baustoffklassen für den Brandschutz spielt neben der Brennbarkeit auch die Rauchentwicklung eine wichtige Rolle.
Was ist zu tun? Der Bauherr muss mit der Feuerwehr bzw. dem Brandschutzplaner absprechen, welche Bauart bzw. Lösung zu verantworten ist. Ggf. darf in den Fluchtweg nichts eingebaut werden. Die Entscheidung kann auf keinen Fall der Innenausbauer treffen.

Darf eine vds-Tür – eine »dichte« oder »vollwandige und dichte« Brandschutztür (ggf. mit Selbstschließung) – selbst hergestellt werden?

Ja, eine vds-Tür darf aktuell von jedermann gebaut werden. Eine eindeutige Definition, was unter »dicht schließend« (DS) oder »vollwandig dicht- und selbstschließend« (VDS) zu verstehen ist, gibt es nicht. Da es betreffend dieser Eigenschaft der Brandschutztür keine Norm bzw. Prüfnorm gibt, existieren für die vds-Tür oder DS-Tür unterschiedliche Definitionen.
Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zulassung wird für diese Türen nicht ausgestellt. Je nach Bauordnung bzw. deren Auslegung/Interpretation finden sich folgende Erläuterungen:
• dicht schließend ist eine Tür, wenn sie mind. dreiseitig (senkrecht und oben quer) mit einer umlaufenden Dichtung versehen ist
• die Tür muss i. d. R. »vollwandig« sein. Das wurde in Bayern bisher in Kommentaren zur Bauordnung wie folgt definiert: mind. 40 mm dick, ohne Hohlräume (also keine Röhrenspan- oder Wabeneinlage)
• andere Definitionen besagen: die Tür darf keine Durchbrüche haben (z. B. Briefschlitz)
• als »dicht schließend« gelten Türen in NRW mit stumpf einschlagendem oder gefälztem Türblatt und einer mindestens dreiseitig umlaufenden Dichtung Verglasungen in diesen Türen sind zulässig
• Eine Brandschutztür gilt in Hamburg im bauaufsichtlichen Sinne als »dicht schließend«, sofern sie mit einer mindestens dreiseitig umlaufenden und ggf. mit einer im Mittelfalz angeordneten dauerelastischen Dichtung zur Behinderung des Durchtritts von Rauch ausgeführt wird. Eine Dichtung an der Schwelle ist nicht erforderlich. Verglasungen in diesen Türen sowie Ganzglastüren sind zulässig
Was ist zu tun? Prüfen Sie, ob Ihr Landesbauministerium eine Auslegung zur »dichten Tür« vorhält. Falls ja, sollten die Vorgaben eingehalten werden. Falls nein: Der Bauherr muss beim Brandschutzplaner in Erfahrung bringen, wie die Tür gebaut werden muss. Die vorgenannten Definitionen können zur Klärung behilflich sein.

Was darf an einer T30-Tür verändert werden?

Wenn die Brandschutztür zugekauft wurde, dürfen Änderungen nur in dem Rahmen vorgenommen werden, wie sie in der Zulassung unter Nr. 2 »Bestimmungen für das Bauprodukt« aufgeführt sind. In der Regel darf Folgendes geändert werden (es gilt aber immer die jeweilige Zulassung):
• Anbringen von Kontakten
• Führen von Kabeln auf dem Türblatt
• Schloss tauschen gegen geeignetes
• Spion einbauen
• Anbringen von Hinweisschildern
• Aufkleben von Leisten u. Ä. (max. 12 dm2)
• Anbringen von Haftmagneten (Feststellanlagen)

Darf man bei einer T30-Tür das Türblatt gegen ein anderes T30-Türblatt austauschen?

Komponenten von T30-Türen bzw. von Feuerschutzabschlüssen dürfen nur gegen identische/gleiche getauscht werden. Für den Bereich der Beschläge gibt es einen gewissen Spielraum – hier dürfen z. B. Schlösser gegen gleichwertige nach Rücksprache beim Hersteller getauscht werden. Sonstige Komponenten dürfen nicht getauscht werden!
Fertigen Sie selbst T30-Türen, dürfen Sie als Hersteller natürlich alles reparieren, solange es im Rahmen der Zulassungsdetails erlaubt ist!
Was ist zu tun? T30-Türen werden immer als komplettes Bauteil geliefert. Daher ist in der Regel eine komplett neue Tür einzubauen, wenn z. B. das Türblatt defekt ist.

Wer darf T30-Türen einbauen? Ist eine bestimme Qualifikation erforderlich?

Feuerabschlüsse (T30, T90) darf jeder montieren, der die entsprechende handwerkliche Erfahrung mitbringt. Die montierende Firma muss bestätigen, dass die Brandschutztür gemäß den Einbauvorschriften des Herstellers montiert wurde. Hierzu ist eine Bestätigung abzugeben. Das Muster einer Bestätigung befindet sich am Ende jeder Zulassung. Achtung: Nicht jede Wand ist für den Einbau einer Brandschutztür geeignet – die geprüften Wände sind in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) und in der Einbauanleitung aufgeführt.

Wer darf Feuerschutzabschlüsse warten?

Die Wartung darf jeder durchführen, der die handwerklichen Fertigkeiten und Kenntnisse mitbringt. Die Wartung ist in der Wartungsanleitung des Herstellers dokumentiert. Achtung Feststellanlage! Ist eine Feststellanlage montiert, darf diese nur von Fachkundigen gewartet werden. Die Hersteller der Feststellanlagen bieten den Nachweis der Fachkunde im Rahmen von Schulungen (i. d. R. kostenpflichtig). Der Fachkundenachweis gilt produktneutral – d. h. warten darf ein Fachkundiger nach der Schulung jedes Produkt.
Die Abnahme/Inbetriebnahme von Feststellanlagen darf ebenfalls nur von Fachkundigen vorgenommen werden. Hier liegt eine Bindung an die Fabrikate vor (also nicht produktneutral)!
Was ist zu beachten? Die Wartungsanleitung ist Bestandteil einer Brandschutztür. Zu jeder T30-/RS-Tür muss daher eine Wartungsanleitung geliefert werden (Alternative: Downloadmöglichkeit).

Wie ist der Aufbau einer Brandschutztür?

Grundsätzlich gibt es keine fixen Vorgaben, wie eine Brandschutztür aufgebaut sein muss. Letztendlich muss der Hersteller einen Türaufbau prüfen – besteht der Aufbau die Versuche, darf die Tür so gebaut werden, wie sie geprüft wurde.
Es gibt jedoch gewisse Grundprinzipien, die nahezu alle Türen verbinden (unabhängig vom Material):
• sogenannte »Aufschäumer« verschließen bei Hitzeeinwirkung die Falzluft
• je nachdem müssen Metallteile in der Tür ebenfalls durch Dämmschichtbildner ummantelt bzw. Ausfräsungen mit Dämmschichtbildner bestrichen werden
• die Wärmedämmung der Türkonstruktion muss sichergestellt werden: Auf der Feuer abgewandten Seite darf die Oberflächentemperatur maximale Temperaturen nicht überschreiten
• es werden i. d. R. ausschließlich Beschläge eingesetzt, die für Brandschutztüren geeignet sind
Die Mindestdicke einer Brandschutztür aus Holz/Holzwerkstoffen beträgt etwa 40 mm. Da Holz durchschnittlich 0,5 mm/Minute abbrennt, bleibt oft nach 30 Minuten noch genug Material »stehen«, damit Beschlagteile usw. noch halten. Sicherheit in dieser Frage bringen nur die Versuche.

Die Tür schließt nicht korrekt wegen eines »Luftpolsters« oder wegen des »Zuges« im Gebäude. Was ist zu tun?

Es gibt bauliche Situationen, bei denen Türen nicht sicher schließen. Die Schließkraft der Schließer reicht offensichtlich nicht. Typisch sind Räume ohne Fenster, bei den sich ein Luftpolster aufbaut und die Tür nicht schließt. Ebenfalls typisch sind Gebäude mit mehreren Ein-/Ausgängen, in denen Luftbewegung stattfindet. Durch Zug und Druck können bei entsprechender Witterung Situationen entstehen, die das sichere Schließen behindert. Durch das sehr »stramme« Einstellen der Schließer kann das Problem manchmal behoben werden. Nachteil: Herrscht normale Witterung, »knallen« die Türen regelrecht ins Schließblech und die Geräusche werden oft als Belästigung angesehen.
Was ist zu tun? Baut sich ein Luftpolster auf, welches die Tür am Schließen hindert, darf die Brandschutztür nicht manipuliert werden. Findet man so eine Situation vor, sollten Bedenken angemeldet werden, da ein Planungsfehler vorliegt. Notwendig wäre eine Überströmöffnung, über die die Luft entweichen kann. Alternativ kann ein Drehtürantrieb Abhilfe schaffen. Bei Luftbewegungen (Zug und Druck) lassen sich die Probleme ebenfalls durch einen Drehtürantrieb beseitigen – alternativ können Feststellanlagen (ggf. nur in Teilbereichen) eine Lösung sein.

Baurechtlich wird eine F30-Treppe aus Holz benötigt. Wie muss diese Treppe gebaut werden?

Formal muss für eine F30-Treppe eine entsprechende Zulassung vorliegen. Da es für Holztreppen kaum Nachweise gibt, muss – ebenfalls formal – eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bei der Obersten Baubehörde beantragt werden. Um eine ZiE zu erhalten, muss i. d. R. ein externes Gutachten bei der Baubehörde vorgelegt werden. Im Denkmalschutz kann eine ZiE ggf. entfallen (hängt von der Landesbehörde ab). Auf Basis historischer Dokumente (DGFH Holz Brandschutzatlas) können hier Konstruktionen abgeleitet werden.

Produkte mit nachzuweisenden Eigenschaften selbst fertigen

Die TSH System GmbH stellt Innungsbetrieben im Tischler- und Schreinerhandwerk Prüfzeugnisse, Prüfnachweise, Zertifikate, usw. gegen eine Lizenzgebühr zur Verfügung. Sie entwickelt selbst Produkte, lässt diese prüfen und bereitet die Unterla-gen für die Lizenznehmer auf. Die TSH System GmbH wurde von den Landesfachverbänden des Schreiner- und Tischlerhandwerks bzw. deren Einrichtungen gegründet. Die Leistungen und Angebote können nur von Innungsmitgliedern in Anspruch genommen werden. Die TSH System GmbH hat ihren Sitz beim Fachverband Schreinerhandwerk Bayern in München. Lizenzangebote gibt es in folgenden Bereichen:
  • Rauchschutztüren
  • Brandschutztüren
  • Schallschutztüren
  • klimastabile Türen
  • einbruchhemmende Türen
  • mechanische Festigkeit
  • Haustüren (inkl. WK2)
  • handlaufgetragene Treppen, Faltwerktreppen, Bolzentreppen (europäische Zulassung)
Weitere Infos gibt es bei TSH-Geschäftsführer Wolfgang Heer, Tel.: (089) 54582829, heer@schreiner.de. www.tsh-system.de

Erst der Rahmen macht aus Brandschutzglas eine Brandschutzverglasung
Brandschutzverglasungen werden gerne eingesetzt, wenn innere Brandschutzwände durchsichtig und lichtdurchlässig ausgeführt werden sollen. Für eine Brandschutzverglasung ist immer eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung notwendig. Die ausgeführte Konstruktion muss in allen Details dieser Zulassung entsprechen. Je nach Anforderung wird F-Glas oder G-Glas eingesetzt. F-Glas (z. B. für F 30- oder F 60-Verglasung) verhindert Hitzestrahlung: Ein auf der feuerabgewandten Seite angehaltener Wattebausch darf sich nicht entzünden oder glimmen. Bei G-Glas gibt es keine Begrenzung.
Das reine Glas macht also noch keine Brandschutzverglasung! Nur mit einem Rahmen aus Holz oder Metall wird aus dem Brandschutzglas eine Brandschutzverglasung.
Brandschutzverglasungen mit Holzrahmen können Tischler i. d. R. selbst herstellen. Dazu bieten Glashersteller eine Schulung, in welcher die Details der Konstruktion und die Zulassung erläutert werden. Die Konstruktionen der Hersteller unterscheiden sich: Materialart, Materialdimension, Rahmeneckverbindungen, Befestigung des Glases, Montage der Rahmen usw. Wichtig: In die Brandschutzverglasung können meist keine Öffnungen/Türen eingebaut werden. Lediglich die Fa. Schott (Jena) bietet hier Möglichkeiten.
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