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Zugang nach Europa

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Zugang nach Europa

Die neue Brandschutznorm EN 16034 ebnet Herstellern von Fenstern und Türen mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften Zugang zum europäischen Markt. Andreas Matschi vom IFT Rosenheim beschreibt Vorteile und Aufgaben für Hersteller und Verarbeiter.

Andreas matschi, IFT Rosenheim

Nun ist es soweit – mit der Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt am 10. Juli wurde die Produktnorm EN 16034 »Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften« harmonisiert und tritt zum 1. Dezember in Kraft – ab dann ist eine CE-Kennzeichnung dieser Produkte möglich. Die Koexistenzphase wurde auf drei Jahre festgesetzt. Für Planer, Hersteller und Verarbeiter bedeutet dies, dass nun in Ausschreibungen die europäischen Klassen und die Nachweise nach der neuen europäischen Produktnorm gefordert werden können. Die Grundlage für das Erstellen von Leistungserklärung und CE-Zeichen sind die Klassifizierungsberichte unter Verantwortung einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle (NPZ). Diese muss über umfangreiche Kompetenzen und Erfahrung verfügen. Denn bereits bei der Probekörperplanung bzw. der Zusammenstellung aller Nachweise werden der Anwendungsbereich der Produkte und die Verwertbarkeit der Nachweise festgelegt.
Die CE-Kennzeichnung auf Basis eines Klassifizierungsberichts gemäß EN 13501-2 ersetzt dann die »Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassungen« (ABZ) für Feuerschutzabschlüsse bzw. das »Allgemeine Bauaufsichtliche Prüfzeugnis« (ABP) für Rauchschutzabschlüsse. Im Klassifizierungsbericht ist der zulässige Variantenbereich des Systems beschrieben, inkl. erweitertem Anwendungsbereich, dem sog. EXAP-Bericht. In diesem werden die Übertragbarkeit von Größen sowie die Austauschbarkeit von Beschlägen, Materialien und geprüfte Konstruktionsdetails geregelt. Der Austausch von Beschlägen und Zubehör ist dabei besonders wichtig. Angaben im CE-Zeichen müssen durch weitere Infos ergänzt werden, wenn diese als Außentür, Innentür, Automatiktür oder als Tor eingesetzt werden.
Vom Hersteller von Bauteilen gemäß EN 16034 muss zudem eine werkseigene Produktionskontrolle eingeführt werden, die mit einer Erstüberwachung durch die NPZ-Stelle und dann mit einem jährlichen Besuch überprüft wird. Nach erfolgreicher Erstüberwachung kann die NPZ-Stelle die Leistungsbeständigkeit der Produktion mit dem geforderten Zertifikat bestätigen, sodass die Produktion aufgenommen werden kann. Auch das Zulassungsverfahren ändert sich grundlegend, weil nun die notifizierte Produktzertifizierungsstelle (NPZ-Stelle) als fachliche »Aufsicht« für Prüfungen, Klassifizierungen und Überwachungen agiert und für die EN 16034 akkreditiert und notifiziert sein muss. Hierfür sind eine umfangreiche Produktkompetenz und Erfahrung notwendig, denn die Angaben und Aussagen müssen im Falle eines Schadens oder bei Nachfragen der Marktaufsicht belastbar sein.
Das ift Rosenheim wurde bereits erfolgreich für die EN 16034 akkreditiert und kann nach Inkrafttreten der Produktnorm ab 1. Dezember 2015 als notifizierte Stelle alle notwendigen Nachweise für die Hersteller ausstellen.

Brandschutz im Wandel

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Zum CE-Zeichen in 10 Schritten: Der Tagungsband des internationalen Brandschutzforums enthält umfangreiche und detaillierte Informationen für Hersteller und Verarbeiter.
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