Tischler und Schreiner müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechend Sicherheitsschuhe tragen. Dabei ist es üblich, die Sicherheitsklasse S 3 zu benutzen. Diese Kennzeichnung ist eine Norm nach DIN EN ISO 20345 und bedeutet, dass dieses Schuhwerk über einen geschlossenen Fersenbereich, Antistatik und Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich verfügt. Außerdem sind diese Sicherheitsschuhe wasserundurchlässig (wie S 2) sowie durchtrittsicher und besitzen eine profilierte Laufsohle. Dies sind die generellen Mindestanforderungen an Schuhe im Schreiner-/Tischlerberuf. Wer auf zusätzlichen Halt und Komfort Wert legt, kann außerdem spezielle Einlegesohlen verwenden, die es in zahlreichen Variationen gibt.
Ob Sie nun in der Werkstatt oder auf einer Baustelle arbeiten: Sicherheit geht überall vor. Mit dem Nutzen der richtigen Arbeitskleidung sichert man sich nicht nur gegen mögliche Gefahren ab, sondern erleichtert sich das Arbeiten insgesamt und beugt somit zahlreichen Krankheiten vor.