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Bund startet Bewerbungsfrist für CSR-Preis
Die Bundesregierung zeichnet 2016 zum dritten Mal verantwortungsvolles Handeln in der Wirtschaft mit dem Corporate Social Responsibility-Preis aus. Die Bewerbungsfrist für Unternehmen läuft seit dem 1. Mai 2016 und endet am 15. Juni. In diesem Jahr werden zudem auch zwei Sonderpreise für betriebliche Integration geflüchteter Menschen und nachhaltige Lieferketten verliehen.
Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium: »Wir möchten alle Unternehmen einladen, sich für den CSR-Preis der Bundesregierung zu bewerben. Dabei hat jedes Unternehmen die Chance, zu gewinnen – unabhängig davon, ob es jetzt erste Schritte in Richtung Nachhaltigkeit geht oder sich bereits seit Jahren engagiert. Unser Ziel ist es, vorbildliches Handeln zu würdigen und sichtbar zu machen, damit gute Beispiele Schule machen.«
Im Mittelpunkt des Wettbewerbs stehen nicht in erster Linie Einzelaktivitäten, sondern das gesamte Handeln eines Unternehmens. Wer gewinnen möchte, muss daher in den fünf Aktionsfeldern Unternehmensführung, Markt, Arbeitsplatz, Umwelt und Gemeinwesen seine Strategien, Umsetzungsideen und Ergebnisse vorstellen. Das Besondere: Der CSR-Preis der Bundesregierung ist ein Lernpreis. Alle Wettbewerbsteilnehmer erhalten eine individuelle, wissenschaftlich begleitete Auswertung ihrer Nachhaltigkeitsleistungen. So können die Teilnehmer klarer einschätzen, wie sie im Vergleich zu anderen abschneiden und wo Verbesserungspotentiale liegen.
Die Unternehmen können sich in drei Größenkategorien bewerben: kleine und mittlere Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, Unternehmen mit 250 bis 999 Angestellten und Großunternehmen ab 1.000 Beschäftigte.
Der CSR-Preis steht unter der Schirmherrschaft von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die Preisträger werden im Januar 2017 ausgezeichnet.
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.csr-preis-bund.de. Hier stehen ab auch die Bewerbungsunterlagen zum Download bereit.
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