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Seite: 50-53 | Ausgabe: 09/2010 Sicherheit geht vor
Kindertageseinrichtungen unterliegen einem umfangreichen Regelwerk der Unfallversicherung. Reiner Oberacker von der Technischen Beratung des Glaserhandwerks in Karlsruhe fasst zusammen, was bei Türen und Fenstern zu beachten ist.
Kindergärten und Kinderkrippen haben sich zu einem lukrativen Markt entwickelt. Durch staatliche Vorgaben, z. B. bis 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Krippenplatz zu schaffen, sowie durch die Förderung im Rahmen des Konjunkturprogramms wird in diesem Bereich stark investiert. Deshalb ist es wichtig, die aktuellen Anforderungen zu kennen und umzusetzen. Nachfolgend werden speziell die Anforderungen für Kindertageseinrichtungen betrachtet.
Die relevanten Regelwerke
Als öffentliche Einrichtungen unterliegen Kindertageseinrichtungen den Anforderungen der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Ähnliche Vorgaben gibt es von dieser Seite auch für Schulen und Bäder. Da die dortigen Besucher/Nutzer und auch die Beschäftigten gegen Unfälle versichert sind, bestehen besondere Vorgaben für »Bau und Betrieb«.
Für Kindergärten und Kinderkrippen bestehen mit geringen Änderungen seit 1981 die »Sicherheitsregeln: Kindergärten – Bau und Ausrüstung« der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Diese wurden fortgeschrieben durch die Muster-UVV »Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen« (GUV-V S2) vom Mai 2007, welche mit der »Regel: Kindertageseinrichtungen« (BG-GUV-SR S2) vom April 2009 eine detaillierte Konkretisierung erfahren hat.
Die GUV-V S2 aus dem Jahr 2007 enthielt– anders der vorher bestehenden »Sicherheitsregeln« – eher sehr allgemein formulierte Anforderungen, z. B.:
· Wände und Stützen müssen so beschaffen sein, dass Verletzungsgefahren durch scharfe Kanten und spitzig-raue Oberflächen vermieden werden
· In Aufenthaltsbereichen müssen zugängliche Verglasungen so beschaffen sein, dass Verletzungsgefahren bei Glasbruch vermieden werden
· Aufenthaltsbereiche für Kinder, bei denen Absturzgefahren bestehen, müssen altersgerecht gesichert sein
· Treppen und Rampen müssen so ...
... weitere Informationen
| · GUV-V S2: Muster-UVV »Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen«, Mai 2007
· BG-GUV-SR S2: »Regel: Kindertageseinrichtungen«, April 2009
· GUV-SI 8027: GUV-Information – Sicherheit bei Bau und Einrichtung – »Mehr Sicherheit bei Glasbruch«, März 2005
Die Regelwerke sind im Internet zu finden unter www.dguv.de (-> Prävention -> Vorschriften -> Regelwerk der Unfallkassen) |
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Quelle: dds - das magazin für möbel und ausbau
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